55. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zielvorgaben der Richtlinie über Biokraftstoffe einzuhalten und die steuerlichen Anreize anzuwenden, die die Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom zulässt; vertritt die Auffassung, dass die Förderung de
r Verwendung von Biokraftstoffen neue Chancen für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums bieten und neue Perspektiven für innovative Agrarprodukte eröffnen wird; gibt der Hoffnung Ausdruck, dass die Ergebnisse der Bewertung der technischen Spezifi
...[+++]kationen für die Beimischung von Ethanol in herkömmlichen Kraftstoffen zufrieden stellend ausfällt und es möglich wird, in nächster Zukunft die Anhänge der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG des Rates zu ändern;