Verder interpreteerden de Slowaakse autoriteiten de brief van 3 februari 2004, waarnaar de begunstigde verwijst (zie overweging 37), als een expliciete afwijzing van de 35 %-regeling.
Dieses Schreiben nahm Bezug auf ein anderes, allgemeineres Schreiben des Finanzministers vom 15. Januar 2004 an die ihm unterstellte Steuerdirektion der Slowakischen Republik, in welchem es die Anweisung erteilt, derartigen Anträgen auf Vergleiche mit Gläubigern, die eine Abschreibung von Steuerforderungen durch die Finanzämter bedeuten würden, nicht zuzustimmen. Die slowakischen Behörden interpretierten außerdem ein Schreiben vom 3. Februar 2004, auf welches der Empfänger verwiesen hatte (siehe Abschnitt 37), als eindeutige und ausdrückliche Ablehnung eines Vergleichs in Höhe von 35 %.