Diese Zweifel wurden auch durch einen Bericht bestätigt, den das „Comité permanent de coordination des inspections“ (Bericht COPERCI) 1997 auf Wunsch des französischen Landwirtschaftsministeriums erstellt hat. Danach „konnten die Tierkörperbeseitigungsunternehmen auf eine gewisse Großzügigkeit bei der Erhebung der zur Vergütung ihrer Leistung erhobenen Abgabe rechnen“; ferner „besteht ein potenzielles Risiko der doppelten Bezahlung von Verbrennungsleistungen, da diese mitunter vergütet werden, ohne tatsächlich erbracht worden zu sein“ und „erbringt die Tierkörperbeseitigu
ng, mit der vor dem ‚Rinderwahnsinn‘ kein Gewinn mehr zu machen wa
...[+++]r, nun wieder Gewinne.“