In der Erwägung, dass bestimmte Beschwerdeführer
sich fragen, ob es Pufferzonen geben wird; dass sie betonen, dass die vorgeschlagenen Pufferzonen nicht zweckmäßig sind; dass das Abbaugebiet zu nahe am Natura 2000-Gebiet
sei; dass es eine mindestens 25 m breite Pufferzone geben müsste; dass sie es als notwendig erachten, dass eine Begründung durch eine unabhängige Instanz gegeben wird; dass sie sich Fragen stellen über die optimalen Schutzmaßnahmen, die anzuwenden wären; dass sie einen Umkreis zum Schutz des Natura 2000-Gebiets
...[+++]verlangen;