23. erwartet, dass das Präsidium bei der Vorlage des Voranschlags realistische Forder
ungen vorlegt; ist bereit, seine Vorschläge umsichtig und auf einer uneingeschränkt am Bedarf ausgerichteten Grundlage zu prüfen, damit das Organ angemessen und effizient arbeiten kann; betont, dass der Zweck des dem Haushaltsausschuss im September vom Präsidium vorgelegten Berichtigungsschreibens darin besteht, einem Bedarf Rechnung zu tragen, der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Voranschlags nicht vorausgesehen wurde, und betont, dass dieser nicht dazu genutzt werden sollte, zuvor vereinbarte Voranschläge zu erneuern; betont, dass die Zuweisung von
...[+++] Mitteln für die Erweiterung entsprechend der Vorgehensweise auf interinstitutioneller Ebene auf der Grundlage eines Berichtigungsschreibens oder mittels eines Berichtigungshaushaltsplans erfolgen muss; betont, dass auch die Mittel, die für die 18 zusätzlichen Abgeordneten benötigt werden, deren Mandat sich aus den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon ergibt, auf der Grundlage eines Berichtigungsschreibens oder mittels eines Berichtigungshaushaltsplans zugewiesen werden müssen;