66. bedauert das Zögern der Kommission, Legislativvorschläge in den Bereichen der „Lissabonnisierung“ des gegenwärtigen gemeinschaftlichen Besitzstands in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
in Strafsachen, was eine Priorität im Bereich Freiheiten, Justiz und Inneres ist, vorzulegen, wobei das Zögern bedauerlich ist, da die Kommission die justizielle und parlamentarische Kontrolle, die aus der Reform von Europol und Eurojust hervorgeht und die die Definition der parlamentarischen Kontrolle in dem Bereich Freih
eit, Sicherheit und Recht bildet, h ...[+++]inausschiebt;