Zypern als ein Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung gilt, hat seit dem 2. Mai 2005 am WKM I
I teilgenommen. Die Zentralbank von Zypern ist Partei des Abkommens vom 16. März 2006 zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten über
die Funktionsweise eines Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion , das durch das Abkommen vom 21. Dezember 2006 geändert wurde (gemeinsam nachfolgend das „Abkommen der Zentra
...[+++]lbanken über den WKM II“).