C. in der Erwägung, dass in den genannten Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Wien die Rolle des IWF als "Eckpfeiler des internationalen Währungs- und Finanzsystems" bekräftigt und unter dem Titel "Europa als globaler Akteur – Mit einer Stimme sprechen" betont wird, dass es "zwingend erforderlich ist, dass die Gemeinschaft ihre Rolle in der internationalen währungs- und wirtschaftspolitische
n Zusammenarbeit in Foren wie der G7 und dem Internationalen Währungsfonds uneingeschränkt wahrnimmt", und dass dort zunächst gefordert wird, dass "[d]er EZB als Einrichtung der Gemeinschaft, die für die Währungspolitik zustän
...[+++]dig ist, im Direktorium des IWF ein Beobachterstatus eingeräumt werden [sollte]", und dass darüber hinaus "[d]ie Standpunkte der Europäischen Gemeinschaft bzw. der WWU zu anderen Fragen von besonderer Bedeutung für die WWU im Direktorium des IWF durch das zuständige Mitglied des Exekutivdirektoriums jenes Mitgliedstaates vorgetragen [würde], der gerade die Präsidentschaft in der Euro-11-Gruppe innehat" sowie, dass "dieses Mitglied von einem Vertreter der Kommission unterstützt [würde]"; in der Erwägung, dass es in Artikel 1 des vorgenannten Vorschlags der Kommission vom 9. November 1998 heißt, dass die Gemeinschaft im Rahmen der WWU auf internationaler Ebene durch den Rat zusammen mit der Kommission sowie durch die Europäischen Zentralbank (EZB) vertreten werden sollte,