C. in der Erwägung, dass etwa 600 Aktivisten vorübergehend festgenommen und Strafverfahren gegen 28 Personen eingeleitet wurden; in der Erwägung, dass die Behörden eine Ermittlung geg
en die Aktionen der Demonstranten eröffneten, bei denen diese Aktionen als „Massenkrawalle“ eingestuft wurden, was nach russischem Recht Massenveranstaltungen sind, die „Gewalt, Pogrome, Zerstörung von Eigentum, den Einsatz von Schusswaffen oder bewaffneten Widerstand gegen die Staatsgewalt“ umfassen; in der Erwägung, dass die Behörden den Vorwurf erhoben haben, dass die Gewalt geplant und Teil einer Verschwörung war, die zur Destabilisierung des Landes u
...[+++]nd zum Sturz der Regierung führen sollte;