H. in der Erwägung, dass A
rten, die unter das CITES fallen, aufgrund ihres Erhaltungszustands und weil sie vom Handel beeinträchtigt werden oder werden können, in CITES-Anhängen aufgeführt sind, dass Anhang I des CITES die unmittelbar vom Aussterben bedrohten Arten auflistet, bei denen der internationale Handel verboten ist, dass Anhang II die Arten enthält, in deren Fall der Handel kontrolliert werden muss, damit keine Nutzung stattfindet, die sich nicht mit dem Ziel des Fortbestands verträgt, und dass Anhang III Arten enthält, die mindestens in einem Staat geschützt sind, der die anderen CITES-Vertragsparteien um Unterstützung bei der
...[+++] Eindämmung des Handels mit ihnen ersucht hat,