ist eine „Überschreitung“ die positive Anzahl Gramm je Kilometer, um die die durchschnitt
lichen spezifischen CO2-Emissionen eines Herstellers — unter Berücksichtigung der durch gemäß Artikel 11 genehmigte innovative Technologien erreichten CO2-Emissionsreduktionen — dessen Zielvorgabe für die spezifische
n Emissionen in dem Kalenderjahr oder Teil des Kalenderjahrs, für das die Verpflichtung nach Artikel 4 gilt, übersteigen, gerundet auf drei Dezimalstel
...[+++]len und