der Vertrag geschlossen wurde, bevor ihm die Vertragsbedingungen und vertraglichen Einzelheiten zugegangen sind; er während der Bedenkzeit auf unredliche Weise zum Vertragsabschluß gedrängt worden ist; grundlegende Rechte zugunsten des Verbrauchers (z.B. Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen), wenn in Auftrag gegebene Finanzdienstleistungen ganz oder teilweise nicht verfügbar sind ; Recht des Anbieters auf Entschädigung durch den Verbraucher, der von einem Vertrag zurücktritt, in dessen Rahmen bereits mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen begonnen worden ist; Verbot unbestellter Dienstleistungen; einschränkende Bedingungen und Auflagen in Sachen Verwendung bestimmter Fernkommunikationsmittel seitens des A
...[+++]nbieters (wie Einschränkungen unerbetener Mitteilungen, d. h. wenn der Verbraucher über Kommunikationstechniken angesprochen wird, ohne daß er vorab darin eingewilligt hat); angemessene und wirksame Beschwerde- und Abhilfeverfahren für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern.