35. bedauert die Tatsache, dass das Parlament, das die Bürger der Union unmittelbar vertritt und inzwischen ein vollwertiger Mitgesetzgeber mit einem wachsenden Einfluss bei den Verfahren zur Behandlung von Beschwerden ist – insbesondere über parlam
entarische Anfragen oder über die Tätigkeit des Petitionsausschusses –, noch nicht automatisch über transparente und zeitnahe Informationen über die Anwendung der EU-Rechtsvorschriften verfügt, obwohl solche Informationen von wesentlicher Bedeutung sind, und zwar nicht nur, um die Zugänglichkeit und die Rechtssicherheit für die Bürger der Union zu stärken, sondern auch zum Zweck der Vornahme v
...[+++]on Änderungen der EU-Rechtsvorschriften, mit dem Ziel, diese zu verbessern; ist der Auffassung, dass eine verbesserte Kommunikation zwischen dem Europäischen Parlament und den einzelstaatlichen Parlamenten hierbei hilfreich sein könnte; drängt auf eine effektivere und effizientere Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen und erwartet von der Kommission, dass sie die Klausel in der geänderten Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zum Parlament wohlwollend anwendet, mit der sie sich verpflichtet, dem Parlament zusammenfassende Informationen zu sämtlichen Vertragsverletzungsverfahren ab dem förmlichen Aufforderungsschreiben, einschließlich Informationen zu den Themen, auf die sich das Vertragsverletzungsverfahren bezieht, wenn das Parlament dies verlangt, zur Verfügung zu stellen;