23. verwe
ist den Rat und die Kommission darauf, dass es von ausschlaggebender Bedeutung ist, dass das Europäische Parlament als Teil der Rechtsetzungsbehörde im Bereich des Strafrechts und des Strafprozessrechts weiterhin eng an dem Verfahren zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligt ist und dass sein Standpunkt in allen Phasen des Verfahrens gebührend berücksichtigt wird; beabsichtigt daher, mit der Kommission und dem Rat im Hinblick auf eine fruchtbare Zusammenarbeit häufige Kontakte zu pflegen; ist sich der komplexen Aufgabe wie auch der Notwendigkeit einer angemessenen Frist für ihre Erfüllung vollkommen bewusst
...[+++]und sagt zu, seine Standpunkte zu künftigen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Europäischen Staatsanwaltschaft, gegebenenfalls in zusätzlichen Zwischenberichten, bekannt zu geben;