10. ersucht die Kommission, den Prozess der Entwicklung der das EU-Umweltgütezeichen betreffenden Kriterien für weitere Produktkategorien zu beschleunigen, und fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, Produkte mit EU-Umweltgütezeichen besser zu fördern und darauf zu achten, dass Umweltangaben, die nicht von unabhängiger drit
ter Seite bestätigt werden, nicht zugelassen werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen bei Angaben einzuführen, die falsch, irreführend, nicht aussagekräftig ode
r nicht na ...[+++]chprüfbar sind;