Grundsätzlich sollten wichtige Programmierungsbeschlüsse im Rahmen delegierter
Rechtsakte gefasst werden, während Durchführungsbeschlüsse für normale, vorhersehbare Maßnahmen, die im Einklang mit den Programmierungsbeschlüssen stehen oder hohe Geldbeträge betreffen, nach dem Prüfverfahren und – zur Vermeidung von Mikromanagement – Beschlüsse, die geringere Geldbeträge betreffen, nach dem Beratungsverfahren angenommen we
rden sollten, wobei Flexibilität für die Fälle vorgesehen werden s
ollte, in denen die ...[+++]Kommission dringende Beschlüsse in Krisensituationen fassen muss.