17. Im Anschluss an eine öffentliche Kon
sultation legte die Kommission dem Rat 2009 einen Bericht vor, in dem sie eine begrenzte Bestandsaufnahme der Fallverteilung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten vornahm („Bericht von 2009“).[17]
In der öffentlichen Konsultation hatten die Interessenträger darauf hingewiesen, dass voneinander abweichende Fusionskontrollvorschriften und -verfahren innerhalb der Europäischen Union
einen höheren Verwaltungsaufwand für die Unt
...[+++]ernehmen zur Folge haben und zu einer unwirksamen Durchsetzung des Fusionskontrollrechts, uneinheitlichen Ergebnissen und negativen Auswirkungen auf den Binnenmarkt führen könnten.