Die Kommission hat heute die folgenden neuen Fristen genehmigt: Marktteilnehmer, die über Überschussmengen von Zuck
er verfügen, müssen diese bis 30. November 2005 abbauen. Bis 28. Februar 2006 müssen sie dies den einzelstaatlichen Behörden melden, die wiederum bis 31. März 2006 Zeit haben, der Kommission gegenüber nachzuweisen, dass die Bestände abgebaut wurden. Die Frist, innerhalb deren die Mitgliedstaaten die Abgabe auf noch verbleibende Bestände zu entrichten haben, ist zunächst auf den 30. Juni 2006 festg
...[+++]esetzt, kann aber verlängert werden.