28. begrüßt in diesem Zusammenh
ang die Absicht der Kommission, Maßnahmen legislativer und nicht-legislativer Art auf dem Gebiet der Versicherung und Haftung im Nuklearbereich vorzuschlagen; erinnert daran, dass die zivile Haftung für Nuklearschäden bereits Gegenstand verschiedener internationaler Übereinkommen (Paris und Wien) ist; vertritt jedoch die Auffassung, dass Betreiber von Kernkraftwerken und Lizenznehmer für Nuklearabfälle umfassende finanzielle Sicherheitsvorkehrung
en treffen sollten, damit sie alle Kosten ...[+++] vollständig tragen können, für die sie im Fall von Menschen und der Umwelt durch einen Unfall zugefüg
ten Schäden haftbar sind; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, bis Ende 2013 einen Vorschlag zu dieser Frage vorzulegen;