4. stellt fest, dass das Vertragsverletzungsverfahren aus zwei Phasen besteht, der Verwaltungsphase (Vorverfahren) und der gerichtlichen Phase vor dem Gerichtshof; ist der Auffassung, dass die Rolle der Bürger als Beschwerdeführer in der Verwaltungsphase, wenn es darum geht, die Einhaltung des Unionsrechts vor Ort sicherzustellen, von entscheidender Bedeutu
ng ist, was von der Kommission in der oben aufgeführten Mitteilung vom 20. März 2002 auch anerkannt wird; erachtet es demnach für äußerst wichtig, die Transparenz, Fairness und Rechtssicherheit der Verfahren zu gewährleisten, die die Bürger dazu
befähigen, Verstöße ...[+++]gegen das Unionsrecht aufzudecken und die Kommission davon in Kenntnis zu setzen;