Angesichts der kontroversen Natur einiger Fragen, w
ie z.B. die von der Kommission vorgeschlagenen Sonderregelungen für das öffentliche Auftragswesen, die von
verschiedener Seite geltend gemachte Notwendigkeit, die rechtlichen Verfahren zu harmonisieren, und die nationalen Rechtsvorschriften über den Eigentumsvorbehalt, und im Lichte der Zweifel, die geäußert wurden, ob einige dieser Bestimmungen tatsächlich in eine Binnenmarktrichtlinie einbezogen werden könnten, hatte der Vorsitz in der Zwischenzeit einen überarbeiteten Text erstellt
...[+++].