Gemäß der
Bekanntmachung der Kommission über die Bestimmung der anzuwendenden Vorschriften für die Beurteilung unrechtmäßiger staatli
cher Beihilfen (32) wird die
Kommission im Falle nicht angemeldeter Beihilfen diese Mitteilung anwenden, wenn die Beihilfe nach ihrem Inkrafttreten gewährt
wurde, und in allen anderen Fällen die Vorschriften zugrunde legen, die zu der Zeit
...[+++] in Kraft waren, als die Beihilfe gewährt wurde.