48. weist darauf hin, dass fünf Mitgliedstaaten, für die derzeit eine V
ereinbarung mit der Kommission, dem IWF und der EZB gilt, im Juli 2011 keine länderspezifischen Em
pfehlungen erhalten haben; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die Umsetzung der Vereinbarung mit der Verwirklichung der Ziele der Strategie EU 2020 zur Verbesserung der Beschäftigungslage und Verringerung der Armut vollständig kompatibel ist; vertritt nach wie vor die Auffassung, dass die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) an den Programmen der Ko
...[+++]mmission, des IWF und der EZB zur finanziellen Unterstützung beteiligt werden sollte; fordert den Europäischen Rat auf, den betreffenden Mitgliedstaaten die notwendigen Anreize für Investitionen in die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze, in Bildung und Ausbildung sowie in die Armutsbekämpfung zu bieten, um ihren Beitrag zur Verwirklichung der Kernziele der EU in diesen Bereichen zu fördern;