28. nimmt die Untersuchung zur Kenntnis,
die die Europäische Kommission zur Klärung der Frage durchgeführt hat, ob die niederländische Regierung den öffentlich-rechtlichen Rundf
unkanstalten in den Niederlanden mehr staatliche Beihilfen gewährt hat, als zur Finanzierung ihres öffentlichen Auftrags nötig waren, und ob die durch diese Beihilfen Begünstigten die überschüssigen Gelder zur Finanzierung ihrer neben ihrem öffentlichen Auftrag betriebenen kommerziellen Aktivitäten benutzt haben, und verweist auf die früheren Untersuchungen im
...[+++]Zusammenhang mit der Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Italien, Spanien und Dänemark;