Da weder die Vertreter der VR China noch die nicht kooperierenden ausführenden Hersteller die Informationen bereitstellten, die zur Beantwortung der Frage erforderlich waren, ob die anderen Subventionsregelungen den nicht kooperierenden ausführenden Herstellern offen standen, und zwar anhand der besten verfügbaren Inf
ormationen, zog die Kommission den Schluss, dass die anderen angeblichen Subventionsregelungen de facto auch den anderen nicht kooperierenden ausführenden Herstellern zugänglich waren, und errechnete folglich anhand der besten verfügbaren Informationen die Höhe der aus diesen Regelun
...[+++]gen erwachsenen Vorteile.