6. ist der A
uffassung, dass die Kommission bei den Vergabevorgängen zur Umsetzung EU-finanzierter Projekte auf ein hohes Maß an Integrität achten sollte, indem vor allem lokalen Organisationen ein besserer Zugang zu Ausschreibungen gewährt wird; betont,
dass die Beteiligung einer größeren Bandbreite an Akteuren, wobei vor allem die Akteure gemeint sind, die von der Ausschreibung betroffen sind (wie Vereinigungen von Grundbesitzern und benachteiligte Gruppen), einen Nutzen für einen auf die Menschenrechte gestützten Ansatz bei der Beschaffung darstellt; ist der Auffassung,
dass ...[+++] im Rahmen eines auf die Menschenrechte gestützten Ansatzes auf dem Gebiet der Beschaffung die staatlichen Stellen dazu angehalten werden, benachteiligte Gruppen in die Lage zu versetzen, selbst bei Vergabeverfahren anzutreten und die Kriterien auszuweiten, die zur Bewertung von Unternehmen bei Vergabeverfahren herangezogen werden; erinnert daran, dass nur dann festgestellt werden kann, ob die Mittel der EU angemessen verwendet werden, wenn die Ergebnisse von Projekten zusammen mit der Zivilgesellschaft überwacht und lokale Behörden zur Verantwortung gezogen werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, keine Projekte an Auftragnehmer zu vergeben, deren wirtschaftliche Eigentümer nicht bekannt sind oder deren Unternehmensstruktur es ihnen ohne weiteres ermöglicht, Preisverrechnungen vorzunehmen;