betont, dass bei einer künftigen kurzfristigen Überarbeitung des CBRN-Aktionsplans der EU nicht einfach Se
lbstregulierung der betroffenen Unternehmen gefördert und nicht nur den Unternehmen nahe gelegt werden sollte, Verhaltenskodizes anzu
nehmen, sondern die Kommission konkret aufgefordert werden sollte, europaweite Leitlinien
und Verordnungen zu erlassen, die für alle Sektoren gelten, die mit hochriskanten CBRN-Stoffen befasst sin
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