D. in der Erwägung, dass sich aus dieser Realität die dringende Notwe
ndigkeit ergibt, auf EU-Ebene Überwachungssysteme einzurichten, mit denen die wirtschaftlichen und sozialen Kosten aller Standortverlagerungen quantifiziert werden; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner oben genannten Entschließung vom 6. Juli 2005 die Annahme aller erforderlichen rechtlichen Maßnahmen fordert, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die Gemeinschaftsmittel erhalten, ihre Tätigkeit nicht für einen längeren und bereits im Vorfeld festgelegten Zeitraum verlagern, wie auch die Annahme einer Bestimmung, wonach die Kofinanzierung von Tät
...[+++]igkeiten, die zu einem erheblichen Abbau von Arbeitsplätzen oder zur Schließung von Betrieben an existierenden Standorten führen, verhindert werden soll; in der Erwägung, dass das Parlament ferner in seiner oben genannten Entschließung vom 15. Dezember 2005 festgestellt hat, dass die EU-Beihilfen für Unternehmensverlagerungen keinerlei europäischen Mehrwert erbringen und dass deshalb auf sie verzichtet werden sollte,