Könnte die Kommission angeben, weshal
b sie die Liste der Websites nicht veröffentlicht hat, die nachweislich gegen die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft, gemäß denen auf Websites mit genauen Angaben zu werben ist, verstoßen, sondern unter Hinweis auf das Recht auf Gegendarstellung z
ugelassen hat, dass deren Namen ungenannt bleiben, was zu Lasten der Verbraucher geht, die unwissentlich Websites nutzen werden, die sie hätten umgehen können, wenn die Kommission beschlossen hätte, die Namen Mitt
...[+++]e November zu veröffentlichen?