4
. betont den Unterschied zwischen schädlichen Praktiken bestimmter Steuerbehörden und nationaler Behörden
einerseits, die den multinationalen Unternehmen die Gewinnverlagerung und die Vermeidung der Steuern in den Hoheitsgebieten ermöglichen, in denen die Gewinne erwirtschaftet werden,
und dem Wettbewerb zwischen den Regierungen andererseits, in vollem Einklang mit dem EU-Recht ausländische Direktinvestitionen anzuziehen oder wirtschaftliche Tätigkeit
...[+++]en im Land zu halten;