F. in der Erwägung, dass die Kommi
ssion in den Schlussfolgerungen des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) vom 7. Dezember 2015 (Nr. 35) aufgefordert wird, „in Form einer Mitteilung eine neue Strategie zur Gleichstellung von Frauen und Männern für die Zeit nach 2015 anzunehmen“; in der Erwägung, dass sich der Dreiervorsitz des Rates in seiner Erklärung vom 7. Dezember 2015 dazu verpflichtet hat, dem Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) einen Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates zur Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter nach 2015 zur Verfügung zu stellen;
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