5. ist der Ansicht, dass ein standardisiertes Prüf- und Berich
tssystem geschaffen werden sollte, mit dem sich in einer öffentlichen Bewertung feststellen lässt, ob und in welchem Maße sich einzelne EU-Mitgliedstaaten bei der Bewertung der Risiken von Ausfuhren und bei Ausfuhrent
scheidungen von den acht Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts haben leiten lassen, so dass daraus abgeleitet werden kann, inwieweit die einzelstaatlichen Behörden die Kriterien zur Anwendung gebracht haben; hält es für wichtig, dass das besagte System auf dem
...[+++] Grundsatz der Transparenz beruht;