7. erinnert daran, dass der Jahreshaushaltsplan der Europäischen Union mit seiner Hebelwirkung die politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten für einen Wiederaufschwung unterstützen muss, und erkennt die Notwendigkeit an, die Finanzierung zu stärken und abzustimmen, um die Strategie „Europa 2020“ für Wachstum und Beschäftigung umzusetzen und
an sie angepasst zu werden; ist weiterhin der Auffassung, dass die Obergrenzen der Rubrik 1a für den derzeitigen Finanzrahmen nicht ausreichen, um die vorrangigen Politikbereiche der EU abzudecken; begrüßt den vorgeschlagenen Anstieg der Ausgaben für nachhaltiges Wachstum, insbesondere das Siebte Fo
...[+++]rschungsrahmenprogramm und das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP); betont, dass der Umsetzung der Haushaltsprioritäten des Parlaments der vergangenen Jahre in den Bereichen Industriepolitik, Forschung und Energie besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss;