K. in der Erwägung, dass das Konzept der Unionsbürgerschaft, das 1993 durch den Vertrag von Maastricht offiziell in die verfassungsmäßige
Ordnung eingeführt wurde, das Recht der Unionsbürger umfasst, in ihrem Mitgliedstaat und in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, an den Wahlen zum Europäischen Parlament und an den Kommunalwahlen teilzunehmen, wobei für sie di
eselben Bedingungen gelten wie für die Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats ; in der Erwägung, dass dieses Recht durch die Charta, die mit dem Ver
...[+++]trag von Lissabon rechtsverbindlich wurde, bekräftigt wurde;