Da Geschädigte mit Klagen in gering
fügigerer Höhe und/ oder mit weniger verfügbaren Mitteln sich bei der Einreichung ihrer Schadense
rsatzklage eher für ihren Herkunftsmitgliedstaat entscheiden (ein Grund dafür könnte sein, dass Verbraucher und kleinere Unternehmen im Besonderen es sich nicht leisten können, einen günstigeren Gerichtsstand zu wählen), können diese unterschiedlichen Bestimmungen zu ungleichen Ausgangsbedingungen bei Schadensersatzklagen führen und den Wettbewerb auf den Märkten, auf denen die Geschädigten tätig sind, be
...[+++]einträchtigen.