14. begrüßt, dass sich die Kommission verpflichtet hat, einen fund
ierten Vorschlag zu Online-Kaufverträgen anzunehmen, durch den über das
Internet erworbene digitale Inhalte abgedeckt werden, und den rechtlichen Schutz der Verbraucher in diesem Bereich zu verbessern; ist der Ansicht, dass solche Verbesserungen gezielt erfolgen müssen und dass die Unterschiede zwischen Inhalten einerseits und materiellen Gütern andererseits sorgfältig untersucht werden sollten; weist darauf hin, da
ss Verbraucher zwar ...[+++]beim Kauf von Inhalten auf einem materiellen Medium durch das Verbraucherschutzrecht geschützt sind, dass die Verbraucherrechte beim Online-Kauf digitaler Inhalte aber weitgehend ungeregelt und unklar sind, insbesondere im Hinblick auf rechtliche Garantien, fehlerhafte Inhalte und bestimmte unlautere Bestimmungen in Bezug auf digitale Inhalte; hebt hervor, dass die gegenwärtige Klassifizierung aller digitalen Inhalte als Dienstleistungen Anlass zur Sorge gibt, da sie möglicherweise nicht den Erwartungen der Verbraucher entspricht, weil nicht zwischen Abonnements für Streaming-Dienste und dem Erwerb herunterladbarer Inhalte unterschieden wird; stimmt der Auffassung zu, dass Verbrauchern ein angemessenes und zukunftssicheres Schutzniveau geboten werden sollte, unabhängig davon, ob sie digitalen Inhalt online oder offline kaufen;