Aus Erwägungen heraus, die im ausgesprochen technischen Charakter der Agenturen wie auch schlechthin in den Grundprinzipien der Rechtsordnung der Gemeinschaft begründet liegen, ist im Weißbuch "Europäisches Regieren" der Aktionsradius der Agenturen mit Entscheidungsbefugnis zusätzlich ab
gegrenzt worden. So kann speziell für Bereiche, in denen ein bestimmtes, eindeutiges öffentliches Anliegen prioritär ansteht, wie auch in Angelegenheiten, in denen es nicht Sache der Agenturen wäre, zwischen kollidierenden öffentlichen Interessen zu vermitteln oder politische Ermessensbefugnis wahrzunehmen oder komplexe ökonomische Bewertungen durchzuführ
...[+++]en, auf Agenturen zurückgegriffen werden.