21. ist davon überzeugt, dass die Entwicklungsländer nicht zu einer totalen und uneingeschränkten Öffnung ihrer Märkte für ausländische Einfuhren veranlasst werden und die Möglichkei
t erhalten sollten, einen zeitlich begrenzten Schutz bestimmter Industriezweige vorzusehen, um dadurch eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen; ersucht die europäischen Exekutivdirektoren des Exekutivdirektoriums des IWF, dafür zu sorgen, dass die verbleibenden Auflagen die einkommensschwachen Länder nicht zu einer einseitigen Öffnung der Märkte außerhalb des Rahmens der WTO-Ve
rhandlungen drängen oder ...[+++] ihre Fähigkeit behindern, im Rahmen der WTO-Verhandlungen nach eigenem Gutdünken und zu ihren eigenen Bedingungen den Umfang der Marktöffnung auszuhandeln, zu dessen Zusage sie bereit sind; ersucht ferner den IWF, eine angemessene Flexibilität bei der Erfüllung der handelsrelevanten Auflagen zu gewährleisten, um es dadurch den Empfängerländern zu ermöglichen, das Ausmaß ihrer Marktöffnung selbst zu bestimmen;