Anschluss: das Recht, bei regelmäßiger Zahlung regelmäßig sichere und gesicherte Strom- und Gasdienste in voraussehbarem Umfang zu erhalten, Angebot: das Recht, den Strom- und den Gasversorger ohne Kosten zu wechseln, Verträge: die Charta gibt vor, welche Mindestbestimmungen jeder Vertrag mit einem Energielieferanten enthalten muss
, Information: über Energieversorgung, Vertragsbedingungen, Preise und Gebühren, Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Herkunft des Stroms und die Art seiner Produktion, Preise: Energie muss zu tragbaren und leicht vergleichbaren, transparenten Preisen zur
Verfügung gestellt ...[+++]werden, Sozialmaßnahmen: den schwächeren Bürgern eine Mindestversorgung mit Energiedienstleistungen (Strom, Wärme und Licht) sichern, um Energiearmut abzuwehren, Streitbeilegung: das Recht auf einfache, kostengünstige Beschwerdeverfahren im Falle von Streitigkeiten, unlautere Geschäftspraktiken: diese sind gemäß der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verboten.