e)„Vermittlungsgeschäft“ jede Tätigkeit zur Anbahnung des Ankaufs, des Verkaufs oder der Lieferung erfasster Stoffe, die von einer natürlichen oder juristischen Person mit dem Ziel betri
eben wird, zwischen zwei Parteien oder im Namen mindestens einer dieser beiden
Parteien eine Einigung herbeizuführen, ohne dass sie diese Stoffe in ihren Besitz nimmt oder die Durchführung eines derartigen Vorgangs leitet; hierunter fällt auch jede Tätigkeit, die von einer natürlichen oder juristischen Person mit Wohnsitz bzw. Sitz in der ►M1 Union ◄ ausgeführt wird, und die den Ankauf, den Verkauf oder die Liefe
...[+++]rung erfasster Stoffe beinhaltet, ohne dass diese Stoffe in das ►M1 Zollgebiet der Union ◄ verbracht werden.