24. vertritt die Ansicht, dass die nationalen Verwaltungserklärungen, die, wie in seiner Entschließung vom 2. Februar 2006 zu den nationalen Verwaltungserklärungen ausgeführt, aus mehreren Erklärungen innerhalb eines nationalen Rahmens bestehen könnten, anstatt aus einer einzigen Erklärung, um den föderativen un
d dezentralisierten politischen Systemen in einigen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, zweifellos die Qualität der einschlägigen nationalen Aufsichts-
und Kontrollsysteme verbessern und ohne die Unabhängigkeit des Rechnungsho
...[+++]fs zu beeinträchtigen die Erlangung einer positiven Zuverlässigkeitserklärung seinerseits erleichtern könnten, da derartige Erklärungen ein äußerst wichtiges Element für die Verwirklichung eines integrierten internen Kontrollrahmens der EU sind und als solche ein wichtiges Element zur Erlangung einer positiven Zuverlässigkeitserklärung darstellen würden;