28. ist darüber beunruhigt, dass der Rechnungshof gravierende Unzulän
glichkeiten bei der Kontrolle der vereinfachten Zollverfahren, die 70 % aller Zollverfahren ausmachen, festgestellt hat, insbesondere quali
tativ unzulängliche oder unzulänglich dokumentierte Prüfungen und automatisierte Datenverarbeitungsverfahren für die Durchführung von Kontrollen während der Abwicklung der vereinfachten Verfahren, die von geringem Nutzen sind; weist darauf hin, dass diese Unzulänglichkeiten zu ungerechtfertigten Einbußen für den Uni
onshaushal ...[+++]t geführt haben und dass ein ordnungsgemäß funktionierender Zoll unmittelbare Auswirkungen auf die Berechnung der MwSt hat; bedauert, dass die Kommission in den letzten zehn Jahren keine geeigneten Maßnahmen getroffen hat, um hier Abhilfe zu schaffen, sondern sich hinter den Vorschriften versteckt hat, die auf dem Papier durchaus angemessen erschienen;