2. in Paragraph 3 wird die Wortfolge ' in einer Schule, die entweder durch die Flämische Gemeinschaft anerkannt, finanziert oder subventioniert wi
rd, oder durch eine andere Behörde des Landes, in dem die Schule gelegen ist, oder Unterricht organisiert, der durch die Flämische Gemeinschaft dem von ihr anerkannten Unterricht als gleichgesetzt oder gleichwertig betrachtet wird ' ersetzt durch die Wortfolge ' entweder in einer Schule, die durch die Flämische Gemeinschaft, die Französische Gemeinschaft oder die Deutschsprachige Gemeinschaft anerkannt, finanziert oder subventioniert wird, oder in einer der folgenden Schulen: a) Europäische Sch
...[+++]ulen; b) internationale Schulen, die durch das International Baccalaureate (IB) in Genf akkreditiert sind; c) internationale Schulen, deren Abschlusszeugnisse nach einer Prüfung der Gleichwertigkeit durch die ' Agentschap voor Kwaliteit in het Onderwijs ' (Agentur für die Unterrichtsqualität) als gleichwertig betrachtet werden; d) Schulen, die sich im Ausland befinden'.