Indien een partnerland de Commissie meedeelt, en de Commissie zulks bevestigt, dat het voor alle producten die thans in bijlage II staan alle controles heeft ingevoerd die nodig zijn om FLEGT-vergunningen af te geven, kan dit partnerland in bijlage I worden vermeld.
Ein Partnerland kann in Anhang I aufgenommen werden, nachdem es der Kommission mitgeteilt hat, dass es alle erforderlichen Kontrollmaßnahmen eingeführt hat, die zur Ausstellung von Genehmigungen für sämtliche in Anhang II aufgeführten Produkte erforderlich sind, und wenn die Kommission dies bestätigt. Ein Partnerland kann aus Anhang I gestrichen werden, wenn es sein Partnerschaftsabkommen kündigt, wobei die Kündigungsfrist ein Jahr beträgt; die Streichung kann auch mit sofortiger Wirkung erfolgen, wenn das entsprechende Partnerschaftsabkommen ausgesetzt wird.