1. erinn
ert daran, dass der Konvent nach intensiven Diskussionen über die Ausgestaltung des EAD ein Modell vorgeschlagen hatte, in dessen Rahmen dem Parlament und der Kommission wichtige Aufgaben übertragen werden; weist
nachdrücklich darauf hin, dass mit dem besonderen Verfahren, auf das sich die Regierungskonferenz schließlich geeinigte hat und das im Vertrag von Lissabon zur Anwendung gelangen soll – dem zufolge der Rat auf Vorschlag des Vizepräsidenten und Hohen Vertreters
nach Anhörung des Europäischen Parlaments und
nach Zustimmung der Kommission e
...[+++]instimmig beschließt – das interinstitutionelle Gleichgewicht der Union gewahrt bleibt und eine auf Konsens beruhende Lösung erforderlich wird;