50. erinnert daran, dass das endgültige Ziel aller internationalen Interessenvertreter die vollständige Annahme der IFRS sein muss; räumt ein, dass Spannungen bestehen zwischen de
r Absicht, maximale Konvergenz zu erzielen, und dem Wunsch, die Fähigkeit der EU, von dem global erreichbaren Konsens abzuweichen, vollständig zu erhalten; betont, dass Abweichungen von den globalen Standards in der EU und in
anderen Teilen der Welt auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden sollten; vertritt die Auffassung, dass Drittstaaten die EU als
...[+++] Ganzes angehen und nicht die 27 Mitgliedstaaten unterschiedlich behandeln sollten und dass die derzeitigen Konvergenzprozesse mit den vorhandenen Systemen nur als Zwischenetappen betrachtet werden können;