144. vertritt d
ie Auffassung, dass finanzielle Berichtigungen nicht nur die Fähigkeit und Bereitschaft der Mitgliedsta
aten, eine Regelung korrekt umzusetzen, widerspiegeln, sondern auch die Möglichkeit, die Regelung korrekt umzusetzen, und vertritt ganz generell die Auffassung, dass viele Rechtsvorschriften, die die Gemeinsame Agrarpolitik betreffen, so kompliziert auszulegen sind und es den Kontrollbestimmungen in vielen Fällen so sehr an Transparenz mangelt, dass es den Behörden der Mitgliedstaaten kaum möglich ist, die Regelungen k
...[+++]orrekt anzuwenden;