Diese Aufgaben werden beispielsweise wiederholt wie folgt beschrieben: „Mitwirkung“ an d
er Ausarbeitung von Dokumenten in enger Zusammenarbeit insbesondere mit and
eren Institutionen, Mitgliedstaaten oder internationalen Organisationen; „Mitwirkung“ an der Erarbeitung von grundlegenden Rechtsvorschriften; „Koordinierungstätigkeiten“; „Teilnahme an bzw. Vertretung der Abteilung [Sicherheitspolitik und Sanktionen] bei Treffen, insbesondere mit Institutionen der Union, Mitgliedstaaten oder Drittländern“; all das sind Aufgaben, die man
...[+++] ohne langjährige Erfahrung bewältigen kann.