(13a
) Um die Bekämpfung krimineller Organisationen und s
chwerer Kriminalität wirksamer zu gestalten, sollten die Mitgliedstaaten entsprechend
bereits vorhandener Erfahrungen einen Straftatbestand in ihr Strafrechtssystem aufnehmen, mit dem Verhalten, das darauf abzielt, das Eigentum an und die Verfügbarkeit von Vermögensgegenständen zum Schein an Dritte zu übertragen, um Beschlagnahmungs- und Einziehungsmaßnahmen zu vermeiden, bestraft und verfolgt wir
...[+++]d.