16. weist darauf hin, dass Arbeitslosigkeit und soziale Härten infolge der Wirtschaftskrise
in einer Reihe von Mitgliedstaaten weiter zunehmen und dass jüngere und ältere Menschen, Fr
auen und Männer und deren Familienangehörige hiervon in unterschiedlicher Weise betroffen sind, und fordert deshalb die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, ihr Engagement zu verstärken und spezielle Maßnahmen zur Beseitigung von Armut und zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung, insbesondere von Frauenarmut und deren Auswirkungen auf die Familien,
...[+++]zu ergreifen, da Armut und soziale Ausgrenzung einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstellen und mindestens einer von sechs europäischen Bürgern davon betroffen ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Augenmerk besonders auf den Schutz der schutzbedürftigsten Gruppen (Alleinerziehende, Familien mit drei oder mehr Kindern, Menschen mit Behinderungen, ethnische Minderheiten, vor allem Roma, Menschen, die in den am stärksten benachteiligten Mikroregionen leben, Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit und junge Menschen ohne Berufserfahrung) zu richten; ist der Ansicht, dass Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt sowie Teilhabe an der Gesellschaft Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben sind; fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Beseitigung der Kinderarmut getroffen werden und alle Kinder im Leben die gleichen Chancen haben;